Immobilienbewertung

Immobilienbewertung

Als Immobilienexperte sowie als freier und unabhängiger Sachverständiger erstelle ich für Ihre persönlichen Bedürfnisse qualifizierte Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke bzw. für grundstücksgleiche Rechte.

Die Berücksichtigung von eventuell vorhandenen, wertbeeinflussenden Rechten und Belastungen, wie Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Geh- und Fahrtrecht, etc. ist dabei selbstverständlich. 

Detaillierte, fundierte Marktkenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung der Wertermittlungsverfahren sind die wesentlichen Grundlagen meiner Wertermittlung.

Sie können aber auch meine beratende Tätigkeit im Zusammenhang mit Kauf- und Verkaufsverhandlungen, Projektentwicklung und Ertragsoptimierung Ihrer Immobilien in Anspruch nehmen. Mit unabhängigen Bewertungen und Immobilienanalysen unterstütze ich Sie bei Entscheidungsfindungen und immobilienwirtschaftlichen Aufgaben.

Philosophie

Als Bauingenieur und freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken orientiere ich mich streng an den Verhaltensregeln, welche durch die Sachverständigenverordnung der Bestellkammern für öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige vorgegeben werden.

"Alle von mir erstellten Gutachten wurden und werden sowohl bei Gerichten, Finanzämtern, Banken und anderen Institutionen anerkannt und akzeptiert."

Insbesondere stehen meine Gutachten unter der Prämisse einer weisungsfreien, unabhängigen, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung. Ich arbeite grundsätzlich für jeden Auftraggeber mit der gleichen Sorgfalt und Zuverlässigkeit.
Dabei erfüllen meine Gutachten die selben Anforderungen, wie sie bei den Gutachten der öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen gelten.

In einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermittelt. Zweck des Gutachtens ist es, den Wert der Immobilie zu bestimmen, das heißt den Preis zu dem die Immobilie unter den gegebenen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft werden könnte.

In die Ermittlung fließen neben zahlreichen Daten, Recherchen und Vorschriften vor allem die Erfahrung, das Fachwissen und die besondere Sachkunde des Sachverständige ein.

In einem Mietwertgutachten wird die Höhe einer angemessene Miete (Marktmiete) für ein Objekt ermittelt. Hierbei sind die Daten von Vergleichswohnungen mit vergleichbaren Lage- und Ausstattungsmerkmalen auszuwerten.

Der örtliche Mietspiegel, die Berücksichtigung werterhöhender oder wertmindernder Umstände und vor allem die langjährige Marktkenntnis des Sachverständigen bilden weitere Grundlagen bei der objektiven Ermittlung des Mietwertes.

Bei Kauf- oder Verkaufsverhandlungen von Immobilien stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstütze Sie auch bei der Projektentwicklung und Ertragsoptimierung. Zum Beratungsumfang zählt dabei neben der Risikobewertung von Immobilienprojekten auch die Prüfung von Mietverträgen und von Kaufverträgen, die Erstellung von Reporten bzw. Stellungnahmen, die Prüfung von Investitionen und auch die Prüfung von erstellten, vorliegenden Wertermittlungsgutachten hinsichtlich Wertansatz und Plausibilität. Grundlagen der Analysen und Bewertungen bilden aktuelle Marktdaten, objektspezifische Eigenschaften und neueste immobilienwirtschaftliche Entwicklungen.
Vor dem Kauf einer Immobilie ist es ratsam, das Gebäude durch einen kompetenten Immobilienexperten besichtigen zu lassen.

Die betreffende Immobilie sollte insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz, möglicher Baumängel, der damit erforderlichen Reparaturen sowie der u. U. erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen begutachtet werden.

Als Sachverständiger für die Bewertung von Schäden an Gebäuden und aufgrund der fundierten Ausbildung als Bauingenieur kann ich Ihnen als Kaufinteressent in einem anschließenden Gespräch die Ergebnisse der Begutachtung darlegen.

Mit einer überschlägigen Ermittlung mit Zugrundelegung der möglichen Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes kann der geforderte Verkaufspreis beurteilt werden. Die bei der bautechnischen Gebäudebegutachtung festgestellten Umstände werden dann auch in einem auf Wunsch erstellten Verkehrswertgutachten berücksichtigt.

Leistungen

Neben dem Erstellung von Verkehrswertgutachten einschließlich der Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken werden auch Plausibilitätsprüfung von bestehenden Gutachten durchgeführt. Mietwertgutachten und Beleihungswertermittlungen gemäß § 16 PfandBG sowie Erstgutachten und Nachbewertungen zur Vorlage nach Basel II können ebenfalls wie Gutachten für die steuerliche Rechnungslegung IAS/IFRS angefertigt werden.

Beratende Leistungen (Consulting) sind in Verbindung mit Risikobewertung von Immobilienprojekten, Prüfung von Miet- und Kaufverträgen sowie Prüfungen von Investitionen zu nennen.

Auch im Vorfeld von Verkaufs- oder Kaufverhandlungen können bautechnische Begutachtungen der in Frage kommenden Immobilien durchgeführt werden.

Bewertungsobjekte

Die zu bewertenden Objekte reichen vom unbebauten Grundstück über das Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder die Eigentumswohnung bis hin zum Mehrfamilienhaus oder das Büro- und Geschäftshaus.

Darüber hinaus bewerte ich auch Spezialimmobilien wie zum Beispiel Industrie- und Gewerbeobjekte, Einkaufs- und Supermärkte oder auch Hotels und Pensionen. 

Auch Sonderimmobilien wie Pflegeheime, Kliniken, Schlösser und öffentliche Gebäude können bewertet werden.

Bewertungsanlässe

Für die unterschiedlichsten Bedürfnisse ist es erforderlich den Verkehrswert vom Immobilien und/oder Grundstücken zu ermitteln. Neben der Bewertung im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren sind dabei die häufigsten Bewertungsanlässe:

Kauf oder Verkauf
z.B. Bewertung als Verhandlungsgrundlage für Käufer und Verkäufer

Erbschafts- oder Nachlassauseinandersetzungen
z.B. Bewertung als Argumentationsgrundlage gegenüber dem Finanzamt bezüglich der Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer

Steuerlichen Fragen
z.B. Bewertung bei Betriebsaufgaben oder Überführung von Betriebsvermögen ins Privatvermögen

Ehescheidungen
z.B. Bewertung zur Feststellung des Zugewinnausgleiches

Beleihungsverhandlungen
z.B. Bewertung zum Zwecke der Fremdfinanzierung

Referenzen

Das Sachverständigen-Büro Waasmeier arbeitet schon seit vielen Jahren unabhängig und erfolgreich für verschiedene Auftraggeber und Institutionen.

Zum Beispiel für:
Amtsgerichte, Landgerichte, Grossbanken, Hypothekenbanken, Landesbanken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen, Finanzdienstleister, Unternehmen des Mittelstandes, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zwangsverwalter, Nachlassverwalter, Private Auftraggeber.
Aufgrund der Datenschutzbestimmungen müssen wir auf eine namentliche Benennung unserer Auftraggeber oder Bewertungsobjekte verzichten.

Auf Anfrage besteht jedoch die Möglichkeit verschiedene Referenzschreiben der einzelnen Auftraggeber bzw. entsprechende Mustergutachten vorzulegen.